Von wild-urinierenden Kleinkindern...
... hatte ich ja schon berichtet. Heute konnte ich feststellen: es gibt eine Steigerung hierzu. Nämlich wild-wickelnde Mütter! Kinderlos wie ich bin, fehlt es mir möglicherweise auch nur am nötigen Einfühlungsvermögen und Verständnis, aber streng rational betrachtet will es mir nicht so recht einleuchten, warum eine junge Mutter, mit Oma und jüngerer Schwester im Schlepptau, ihren Säugling ausgerechnet im Eingang meines Wohnhauses wickeln muss. Säuglings-Schiß riecht echt nicht gut und bei 20 Grad Außentemperatur und einigen Prozent an Luftfeuchtigkeit, auf die wir es mittlerweile in der Perle der Costa Blanca bringen, kann sich das Aroma auch noch voll entfalten. Dahingehend zumindest mein Eindruck, als ich heute Abend das Haus auf dem Weg zum Kino verlassen habe, und dabei recht unversehens in die Säuglings-Schiß-Wolke getreten bin. Und um das Fragezeichen in meinem Kopf noch zu vergrößern, folgende (un-)wesentliche Nebeninformation: gegenüber meiner Wohnung ist der Corte Ingles (sowas wie das Harrods, KaDeWe oder Macy's von Alicante (naja, vielleicht auch nicht wirklich, zumindest aber gibt es Ralph Lauren Bettwäsche)) und dieses nette Kaufhaus verfügt durchaus über öffentliche Toiletten und Wickelräume. Kann es denn tatsächlich sein, dass ein Säugling so dermaßen dringend gewickelt werden muß, dass man es nicht mal mehr über die Straße schafft? Eine Not-Wicklung, sozusagen? Ne, also dann will ich mich aber lieber doch nicht fortpflanzen.
Und gut konditioniert, wie ich durch mein Jurastudium nun mal bin, habe ich mich sogleich gefragt: darf die datt? Wild-Wickeln verstößt doch bestimmt gegen die Bundesstraßenbenutzungsverordnung (bzw. die spanische Entsprechung) und stellt bestimmt einen genehmigungspflichtigen Sondernutzungstatbestand dar, bußgeldbewehrt! Aber da ich vor kurzem meine Zulassung zurückgegeben habe, habe ich auf weiteres Subsumieren ganz entspannt verzichtet. In Singapur hätte die gute Frau für Wildes Wickeln selbst als Ersttäterin bestimmt mindestens mit der Todesstrafe rechnen müssen. Aber in Alicante ist man ja kinderfreundlich, grrrrrr!
Aber laßt Euch davon nicht abschrecken und kommt vorbei: selbst wild-urinierende Kleinkinder und wild-wicklende Mütter können einem bei Sonnenschein satt nicht die Laune verderben!
Frischluft! Bitte!
Und gut konditioniert, wie ich durch mein Jurastudium nun mal bin, habe ich mich sogleich gefragt: darf die datt? Wild-Wickeln verstößt doch bestimmt gegen die Bundesstraßenbenutzungsverordnung (bzw. die spanische Entsprechung) und stellt bestimmt einen genehmigungspflichtigen Sondernutzungstatbestand dar, bußgeldbewehrt! Aber da ich vor kurzem meine Zulassung zurückgegeben habe, habe ich auf weiteres Subsumieren ganz entspannt verzichtet. In Singapur hätte die gute Frau für Wildes Wickeln selbst als Ersttäterin bestimmt mindestens mit der Todesstrafe rechnen müssen. Aber in Alicante ist man ja kinderfreundlich, grrrrrr!
Aber laßt Euch davon nicht abschrecken und kommt vorbei: selbst wild-urinierende Kleinkinder und wild-wicklende Mütter können einem bei Sonnenschein satt nicht die Laune verderben!
Frischluft! Bitte!
LaRuxi - Feb 12, 22:23